Ratgeber · Verkauf & Recht

Probefahrt-Vereinbarung fürs Fahrrad: Vorlage und Mustertext

Ein E-Bike für mehrere tausend Euro verlässt für eine Stunde den Laden – und alles, was Sie in der Hand haben, ist ein Vorname und ein gutes Gefühl? Eine kurze Probefahrt-Vereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten. Hier erfahren Sie, was hineingehört, welche Fehler häufig passieren, und Sie bekommen einen Mustertext zum Kopieren und Drucken.

Direkt zum Mustertext

Warum eine schriftliche Probefahrt-Vereinbarung?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Sie beantwortet aber genau die Fragen, die erst dann auftauchen, wenn etwas schiefgeht: Wer hatte das Rad? Wann sollte es zurück sein? War der Kratzer am Oberrohr vorher schon da? Wer haftet, wenn das Rad vor dem Café gestohlen wird? Mit einer unterschriebenen Vereinbarung lässt sich das in Minuten klären, statt in einer unangenehmen Diskussion an der Ladentheke. Sie gehört zu einer sauberen Dokumentation wie das Übergabeprotokoll in der Werkstatt.

Was in die Vereinbarung gehört

Personalien

Name, Anschrift und eine Mobilnummer, unter der die fahrende Person während der Probefahrt erreichbar ist.

Ausweis

Ausweisart und -nummer notieren, das Dokument im Original vorlegen lassen. Ob zusätzlich ein Foto nötig ist, entscheiden Sie bewusst (siehe unten).

Fahrrad und Rahmennummer

Marke, Modell und Rahmennummer machen das Rad eindeutig – wichtig bei Diebstahl und für die Versicherung. Bei E-Bikes auch den Akku und mitgegebenes Zubehör festhalten.

Zeitraum

Datum, Startzeit und eine konkrete Rückgabezeit statt „ungefähr eine Stunde".

Zweck und Nutzung

Nur Probefahrt, keine Weitergabe an Dritte, Beachtung der Straßenverkehrsordnung.

Zustand bei Übergabe

Einwandfrei oder mit vermerkten Vorschäden – sonst wird jeder Kratzer später zur Streitfrage.

Haftung

Haftung für Schäden und Verlust nach den gesetzlichen Vorschriften; keine pauschalen Klauseln, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

Datenschutzhinweis

Wofür die Daten und ein eventuelles Ausweisfoto verwendet werden und wann sie gelöscht werden.

Unterschrift

Beide Seiten, mit Ort und Datum – auf Papier oder digital auf dem Tablet.

Ausweis vorlegen, kopieren oder fotografieren?

Viele Läden fotografieren den Ausweis „zur Sicherheit". Das ist beim Personalausweis grundsätzlich nur mit Zustimmung der Person erlaubt, die Kopie muss als Kopie erkennbar sein, und nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden. Datenschutzrechtlich gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Speichern Sie nur, was Sie für die Probefahrt wirklich brauchen, informieren Sie über den Zweck und löschen Sie das Foto, sobald es nicht mehr benötigt wird – etwa nach der ordnungsgemäßen Rückgabe.

Oft reicht es, den Ausweis im Original anzusehen und Ausweisart und -nummer zu notieren. Wenn Sie ein Foto anfertigen, dann bewusst, mit Hinweis und auf einem Gerät, das nicht jeder im Laden privat nutzt.

Häufige Fehler bei Probefahrten

  • Keine Rahmennummer notiert – bei Diebstahl fehlt dann die wichtigste Angabe.
  • Offenes Rückgabeende („wir sehen uns später") statt einer festen Uhrzeit.
  • Vorschäden nicht dokumentiert, weil das Rad „ja neu" ist – Vorführräder haben oft kleine Spuren.
  • Ausweis fotografiert, aber nie gelöscht – Kopien sammeln sich unbemerkt auf dem Ladenhandy.
  • Pauschale Haftungsklauseln, etwa „haftet für jeden Schaden", die im Streitfall eher schaden als nützen.
  • Kein Exemplar für die fahrende Person – eine Kopie per E-Mail schafft Klarheit für beide Seiten.

Mustertext: Probefahrt-Vereinbarung zum Kopieren

Kopieren Sie den Text in Ihr Briefpapier oder drucken Sie ihn direkt aus. Platzhalter in eckigen Klammern und die Linien füllen Sie vor Ort aus.

Mustertext Probefahrt-Vereinbarung

PROBEFAHRT-VEREINBARUNG

Händler / Werkstatt: ______________________________________________
(Name, Anschrift)

Fahrende Person
Name, Vorname: ____________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________
Telefon (mobil): __________________________________________________
Ausweisart und -nummer: ___________________________________________

Fahrrad
Marke / Modell: ___________________________________________________
Rahmennummer: _____________________________________________________
Mitgegebenes Zubehör (Schlüssel, Schloss, Akku …): ________________

Probefahrt am __________ von ______ Uhr bis spätestens ______ Uhr
Zustand bei Übergabe: einwandfrei / bekannte Mängel: ______________

[Händler] überlässt [fahrende Person] das oben genannte Fahrrad am [Datum] für eine Probefahrt.

1. Die Probefahrt dient ausschließlich der Prüfung des Fahrrads vor einem möglichen Kauf. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2. Die fahrende Person verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln, die Straßenverkehrsordnung zu beachten und es spätestens zur oben genannten Uhrzeit in unverändertem Zustand zurückzugeben.

3. Für Schäden am Fahrrad, die während der Probefahrt durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, sowie für den Verlust (z. B. Diebstahl bei nicht ordnungsgemäß abgeschlossenem Rad) haftet die fahrende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Die fahrende Person bestätigt, dass die angegebenen Personalien korrekt sind und dem Händler zur Sicherheit ein Ausweisdokument vorgelegt wurde. Wird mit ihrer Einwilligung ein Foto oder eine Kopie des Ausweises angefertigt, dient diese ausschließlich der Abwicklung dieser Probefahrt und wird gelöscht, sobald sie dafür nicht mehr benötigt wird.

5. Mit der Unterschrift wird der Erhalt des Fahrrads in einwandfreiem Zustand bestätigt, soweit oben keine Mängel vermerkt sind.

Ort, Datum: ____________________

______________________________          ______________________________
Unterschrift fahrende Person            Unterschrift Händler / Werkstatt

Hinweis: Dieser Mustertext ist ein unverbindliches Beispiel für den Alltag im Fahrradladen und keine Rechtsberatung. Passen Sie ihn an Ihren Betrieb an und lassen Sie ihn im Zweifel rechtlich prüfen.

So geht es digital mit velotakt

In velotakt ist eine Probefahrt-Vereinbarung als Vorlage bereits angelegt – mit denselben Punkten wie im Mustertext. Text, Felder und Foto-Pflicht passen Sie an Ihren Betrieb an. Im Laden läuft es dann so:

  1. Vereinbarung am Tablet öffnen – direkt aus einem Probefahrt-Termin (die Kundendaten sind übernommen) oder zu einem Verkaufsrad (die Rahmennummer ist vorbelegt).
  2. Felder ausfüllen, bei Bedarf den Ausweis mit der Kamera des Tablets fotografieren.
  3. Die fahrende Person unterschreibt mit dem Finger auf dem Bildschirm.
  4. velotakt erzeugt ein PDF mit Ihrem Briefkopf, legt es in den Kundendokumenten ab und schickt auf Wunsch ein Exemplar per E-Mail.

Wird ein Kunde nach DSGVO gelöscht, entfernt velotakt auch seine Vereinbarungen samt Foto und Unterschrift. Probefahrten können Ihre Kunden übrigens auch über die Online-Terminbuchung anfragen. Wie Verkaufsräder, Inzahlungnahme und Lager zusammenspielen, zeigt die Seite Warenwirtschaft für den Fahrradhandel; verkauft wird anschließend an der Kasse, und Ihre Kunden sehen Aufträge und Belege im Kundenportal.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Probefahrt mit dem Fahrrad eine schriftliche Vereinbarung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Eine kurze schriftliche Vereinbarung hält aber fest, wer welches Rad wie lange nutzt, in welchem Zustand es übergeben wurde und wie die Haftung geregelt ist. Gerade bei hochwertigen E-Bikes vermeidet das Missverständnisse und erleichtert die Klärung, wenn etwas passiert.
Darf ich den Personalausweis für eine Probefahrt kopieren oder fotografieren?
Nach dem Personalausweisgesetz ist das grundsätzlich nur mit Zustimmung der ausweisinhabenden Person erlaubt, und die Kopie muss als Kopie erkennbar sein. Nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden. Datenschutzrechtlich gilt: nur speichern, was für die Probefahrt nötig ist, und löschen, sobald es nicht mehr gebraucht wird. Oft genügt es, Ausweisart und -nummer zu notieren. Im Zweifel klären Sie das Vorgehen mit Ihrer Datenschutzberatung.
Wer haftet, wenn bei der Probefahrt ein Schaden entsteht?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Mustervorlage verweist für Schäden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie für Verlust auf die gesetzlichen Vorschriften. Ob und wie Ihre Betriebs- oder Inhaltsversicherung Probefahrten abdeckt, sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären. Verbindliche Auskünfte zur Haftung gibt eine Rechtsberatung.
Kann ich die Probefahrt-Vereinbarung digital unterschreiben lassen?
Ja. Für eine Probefahrt-Vereinbarung genügt in der Praxis meist eine einfache digitale Unterschrift, etwa auf dem Tablet. Entscheidend ist, dass das unterschriebene Dokument vollständig und unverändert gespeichert wird und die fahrende Person auf Wunsch ein Exemplar erhält.
Ist die Vorlage rechtssicher?
Die Vorlage ist ein unverbindliches Muster für den Alltag im Fahrradladen und ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an und lassen Sie sie bei Bedarf von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Probefahrten ohne Papierstapel

Vorlage, Ausweisfoto und Unterschrift am Tablet, PDF beim Kunden abgelegt – in velotakt gleich ausprobieren. DSGVO-konform und in Deutschland gehostet.