Ratgeber · Verkauf & Recht
Probefahrt-Vereinbarung fürs Fahrrad: Vorlage und Mustertext
Ein E-Bike für mehrere tausend Euro verlässt für eine Stunde den Laden – und alles, was Sie in der Hand haben, ist ein Vorname und ein gutes Gefühl? Eine kurze Probefahrt-Vereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten. Hier erfahren Sie, was hineingehört, welche Fehler häufig passieren, und Sie bekommen einen Mustertext zum Kopieren und Drucken.
Direkt zum MustertextWarum eine schriftliche Probefahrt-Vereinbarung?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Sie beantwortet aber genau die Fragen, die erst dann auftauchen, wenn etwas schiefgeht: Wer hatte das Rad? Wann sollte es zurück sein? War der Kratzer am Oberrohr vorher schon da? Wer haftet, wenn das Rad vor dem Café gestohlen wird? Mit einer unterschriebenen Vereinbarung lässt sich das in Minuten klären, statt in einer unangenehmen Diskussion an der Ladentheke. Sie gehört zu einer sauberen Dokumentation wie das Übergabeprotokoll in der Werkstatt.
Was in die Vereinbarung gehört
Personalien
Name, Anschrift und eine Mobilnummer, unter der die fahrende Person während der Probefahrt erreichbar ist.
Ausweis
Ausweisart und -nummer notieren, das Dokument im Original vorlegen lassen. Ob zusätzlich ein Foto nötig ist, entscheiden Sie bewusst (siehe unten).
Fahrrad und Rahmennummer
Marke, Modell und Rahmennummer machen das Rad eindeutig – wichtig bei Diebstahl und für die Versicherung. Bei E-Bikes auch den Akku und mitgegebenes Zubehör festhalten.
Zeitraum
Datum, Startzeit und eine konkrete Rückgabezeit statt „ungefähr eine Stunde".
Zweck und Nutzung
Nur Probefahrt, keine Weitergabe an Dritte, Beachtung der Straßenverkehrsordnung.
Zustand bei Übergabe
Einwandfrei oder mit vermerkten Vorschäden – sonst wird jeder Kratzer später zur Streitfrage.
Haftung
Haftung für Schäden und Verlust nach den gesetzlichen Vorschriften; keine pauschalen Klauseln, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Datenschutzhinweis
Wofür die Daten und ein eventuelles Ausweisfoto verwendet werden und wann sie gelöscht werden.
Unterschrift
Beide Seiten, mit Ort und Datum – auf Papier oder digital auf dem Tablet.
Ausweis vorlegen, kopieren oder fotografieren?
Viele Läden fotografieren den Ausweis „zur Sicherheit". Das ist beim Personalausweis grundsätzlich nur mit Zustimmung der Person erlaubt, die Kopie muss als Kopie erkennbar sein, und nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden. Datenschutzrechtlich gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Speichern Sie nur, was Sie für die Probefahrt wirklich brauchen, informieren Sie über den Zweck und löschen Sie das Foto, sobald es nicht mehr benötigt wird – etwa nach der ordnungsgemäßen Rückgabe.
Oft reicht es, den Ausweis im Original anzusehen und Ausweisart und -nummer zu notieren. Wenn Sie ein Foto anfertigen, dann bewusst, mit Hinweis und auf einem Gerät, das nicht jeder im Laden privat nutzt.
Häufige Fehler bei Probefahrten
- Keine Rahmennummer notiert – bei Diebstahl fehlt dann die wichtigste Angabe.
- Offenes Rückgabeende („wir sehen uns später") statt einer festen Uhrzeit.
- Vorschäden nicht dokumentiert, weil das Rad „ja neu" ist – Vorführräder haben oft kleine Spuren.
- Ausweis fotografiert, aber nie gelöscht – Kopien sammeln sich unbemerkt auf dem Ladenhandy.
- Pauschale Haftungsklauseln, etwa „haftet für jeden Schaden", die im Streitfall eher schaden als nützen.
- Kein Exemplar für die fahrende Person – eine Kopie per E-Mail schafft Klarheit für beide Seiten.
Mustertext: Probefahrt-Vereinbarung zum Kopieren
Kopieren Sie den Text in Ihr Briefpapier oder drucken Sie ihn direkt aus. Platzhalter in eckigen Klammern und die Linien füllen Sie vor Ort aus.
Mustertext Probefahrt-Vereinbarung
PROBEFAHRT-VEREINBARUNG Händler / Werkstatt: ______________________________________________ (Name, Anschrift) Fahrende Person Name, Vorname: ____________________________________________________ Anschrift: ________________________________________________________ Telefon (mobil): __________________________________________________ Ausweisart und -nummer: ___________________________________________ Fahrrad Marke / Modell: ___________________________________________________ Rahmennummer: _____________________________________________________ Mitgegebenes Zubehör (Schlüssel, Schloss, Akku …): ________________ Probefahrt am __________ von ______ Uhr bis spätestens ______ Uhr Zustand bei Übergabe: einwandfrei / bekannte Mängel: ______________ [Händler] überlässt [fahrende Person] das oben genannte Fahrrad am [Datum] für eine Probefahrt. 1. Die Probefahrt dient ausschließlich der Prüfung des Fahrrads vor einem möglichen Kauf. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 2. Die fahrende Person verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich zu behandeln, die Straßenverkehrsordnung zu beachten und es spätestens zur oben genannten Uhrzeit in unverändertem Zustand zurückzugeben. 3. Für Schäden am Fahrrad, die während der Probefahrt durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, sowie für den Verlust (z. B. Diebstahl bei nicht ordnungsgemäß abgeschlossenem Rad) haftet die fahrende Person nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Die fahrende Person bestätigt, dass die angegebenen Personalien korrekt sind und dem Händler zur Sicherheit ein Ausweisdokument vorgelegt wurde. Wird mit ihrer Einwilligung ein Foto oder eine Kopie des Ausweises angefertigt, dient diese ausschließlich der Abwicklung dieser Probefahrt und wird gelöscht, sobald sie dafür nicht mehr benötigt wird. 5. Mit der Unterschrift wird der Erhalt des Fahrrads in einwandfreiem Zustand bestätigt, soweit oben keine Mängel vermerkt sind. Ort, Datum: ____________________ ______________________________ ______________________________ Unterschrift fahrende Person Unterschrift Händler / Werkstatt
Hinweis: Dieser Mustertext ist ein unverbindliches Beispiel für den Alltag im Fahrradladen und keine Rechtsberatung. Passen Sie ihn an Ihren Betrieb an und lassen Sie ihn im Zweifel rechtlich prüfen.
So geht es digital mit velotakt
In velotakt ist eine Probefahrt-Vereinbarung als Vorlage bereits angelegt – mit denselben Punkten wie im Mustertext. Text, Felder und Foto-Pflicht passen Sie an Ihren Betrieb an. Im Laden läuft es dann so:
- Vereinbarung am Tablet öffnen – direkt aus einem Probefahrt-Termin (die Kundendaten sind übernommen) oder zu einem Verkaufsrad (die Rahmennummer ist vorbelegt).
- Felder ausfüllen, bei Bedarf den Ausweis mit der Kamera des Tablets fotografieren.
- Die fahrende Person unterschreibt mit dem Finger auf dem Bildschirm.
- velotakt erzeugt ein PDF mit Ihrem Briefkopf, legt es in den Kundendokumenten ab und schickt auf Wunsch ein Exemplar per E-Mail.
Wird ein Kunde nach DSGVO gelöscht, entfernt velotakt auch seine Vereinbarungen samt Foto und Unterschrift. Probefahrten können Ihre Kunden übrigens auch über die Online-Terminbuchung anfragen. Wie Verkaufsräder, Inzahlungnahme und Lager zusammenspielen, zeigt die Seite Warenwirtschaft für den Fahrradhandel; verkauft wird anschließend an der Kasse, und Ihre Kunden sehen Aufträge und Belege im Kundenportal.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Probefahrt mit dem Fahrrad eine schriftliche Vereinbarung?
Darf ich den Personalausweis für eine Probefahrt kopieren oder fotografieren?
Wer haftet, wenn bei der Probefahrt ein Schaden entsteht?
Kann ich die Probefahrt-Vereinbarung digital unterschreiben lassen?
Ist die Vorlage rechtssicher?
Probefahrten ohne Papierstapel
Vorlage, Ausweisfoto und Unterschrift am Tablet, PDF beim Kunden abgelegt – in velotakt gleich ausprobieren. DSGVO-konform und in Deutschland gehostet.