§ 1 Geltungsbereich & Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „velotakt" (nachfolgend „Plattform" oder „velotakt") durch Fahrradwerkstätten und vergleichbare Betriebe (nachfolgend „Werkstatt" oder „Nutzer"). Anbieter und Vertragspartner der Werkstatt ist:
Timm Ehlbeck
Willy-Brandt-Allee 31
23554 Lübeck
E-Mail: mail@velotakt.com
Die AGB gelten für den Vertrag über die Nutzung der Plattform zwischen velotakt und der Werkstatt. Die Werkstatt nutzt velotakt ausschließlich im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und ist damit Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern (§ 13 BGB) über die Nutzung der Plattform kommt nicht zustande.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Werkstatt werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, velotakt hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn velotakt in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Werkstatt die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Gegenüber Endkund:innen der Werkstatt gelten diese AGB nicht. Für das Verhältnis zwischen der Werkstatt und ihren Endkund:innen sind allein die AGB und sonstigen Bedingungen der jeweiligen Werkstatt maßgeblich (vgl. § 8).
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- Plattform / velotakt: die von velotakt als Cloud-Dienst bereitgestellte Software „Werkstatt-Cockpit für Fahrradläden" einschließlich der öffentlichen Buchungsseiten und aller zugehörigen Module.
- Cockpit: der geschützte, der Werkstatt zugeordnete Verwaltungsbereich der Plattform (u. a. Terminverwaltung, Dienstplan, Service-Checklisten, Kasse, Rechnungen, Verleih, Kundenportal).
- Werkstatt / Nutzer: der Betrieb, der sich bei velotakt registriert und das Cockpit nutzt (Vertragspartner nach § 1).
- Endkund:in: eine Person, die über die öffentliche Buchungsseite einer Werkstatt einen Termin oder eine Leistung bei dieser Werkstatt anfragt oder bucht.
- Buchung: die über die Plattform vorgenommene Anfrage bzw. Vereinbarung eines Termins oder einer Leistung zwischen Endkund:in und Werkstatt.
§ 3 Leistungsbeschreibung velotakt
velotakt stellt der Werkstatt eine cloudbasierte Software (Software as a Service) zur Verfügung, die über einen Webbrowser genutzt wird. Der Funktionsumfang kann insbesondere umfassen:
- Online-Terminbuchung über eine öffentliche Buchungsseite der Werkstatt,
- Dienst- und Kapazitätsplanung,
- Service-Checklisten für Werkstattaufträge,
- Kassenfunktion mit Anbindung an eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE),
- Erstellung von Rechnungen,
- Verwaltung von Verleihvorgängen,
- ein Kundenportal.
Die Software wird ausschließlich als über das Internet nutzbarer Cloud-Dienst bereitgestellt; eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Nutzer erfolgt nicht. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Beibehaltung oder unveränderte Verfügbarkeit einzelner Funktionen besteht nicht. velotakt ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen, soweit dies der Werkstatt zumutbar ist und der wesentliche Leistungszweck nicht entfällt.
velotakt wird derzeit als Demo- bzw. Beta-Version bereitgestellt. Die Plattform befindet sich in aktiver Entwicklung; einzelne Funktionen können unvollständig, fehlerbehaftet oder nur zeitweise verfügbar sein. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird im Beta-Betrieb nicht zugesichert.
§ 4 Registrierung & Vertragsschluss (Werkstatt)
Die Nutzung des Cockpits setzt eine Registrierung und das Anlegen eines Nutzerkontos voraus. Mit Absenden der Registrierung gibt die Werkstatt ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos bzw. der Bestätigung durch velotakt zustande.
Die Werkstatt ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Werkstatt trägt dafür Sorge, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das Cockpit erhalten, und ist für alle über ihr Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich. Ein Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist velotakt unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Nutzungsrechte / Lizenz
velotakt räumt der Werkstatt für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
Eine Weitergabe, Vermietung, Verpachtung oder sonstige Überlassung der Plattform an Dritte ist nicht gestattet. Die Werkstatt ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten den Zugriff zu ermöglichen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht.
§ 6 Preise, Beta & Zahlung
velotakt wird der Werkstatt derzeit im Rahmen einer kostenlosen Demo- bzw. Beta-Phase unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung besteht nicht.
velotakt behält sich vor, die Nutzung der Plattform künftig entgeltlich anzubieten. Künftige Preise, Leistungspakete und Abrechnungsmodalitäten werden gesondert vereinbart bzw. rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekannt gegeben. velotakt wird eine geplante Einführung oder Änderung von Entgelten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens [Frist ergänzen, z. B. 30 Tagen] vor Wirksamwerden mitteilen. Die Werkstatt ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Entgeltpflicht zu kündigen; nutzt sie die Plattform danach weiter, gelten die angekündigten Entgelte als vereinbart. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
§ 7 Pflichten & Verantwortlichkeiten der Werkstatt
Die Werkstatt verpflichtet sich, die Plattform rechtmäßig zu nutzen. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich:
- gegenüber ihren Endkund:innen eigene AGB, Preise, Widerrufs- und Datenschutzinformationen bereitzustellen und einzuhalten;
- alle sie treffenden steuer-, kassen- und aufzeichnungsrechtlichen Pflichten selbst zu erfüllen. Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), zur Abgabenordnung (AO) und zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), liegt allein bei der Werkstatt. velotakt schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung und übernimmt keine Gewähr für die kassen- oder steuerrechtliche Konformität der von der Werkstatt erfassten Daten;
- korrekte, vollständige und aktuelle Stamm-, Preis- und Leistungsdaten zu pflegen;
- keine rechtswidrigen, irreführenden oder rechteverletzenden Inhalte über die Plattform einzustellen oder zu verbreiten und die Plattform nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Beeinträchtigung ihrer Verfügbarkeit oder Sicherheit, zu nutzen;
- die erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung der Daten ihrer Endkund:innen zu schaffen und die Endkund:innen ordnungsgemäß zu informieren.
Die Werkstatt stellt velotakt von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von der Werkstatt zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, soweit die Werkstatt die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 8 Rolle bei der Terminbuchung
velotakt stellt mit der Buchungsfunktion ausschließlich ein technisches Werkzeug zur Anbahnung und Verwaltung von Terminen bereit. velotakt wird nicht Vertragspartner der zwischen Endkund:in und Werkstatt vereinbarten Leistung und tritt nicht als Vermittler mit eigener Leistungspflicht auf.
Der Vertrag über die Werkstattleistung (z. B. Reparatur, Inspektion, Verkauf, Verleih) kommt ausschließlich zwischen der Endkund:in und der jeweiligen Werkstatt zustande. Maßgeblich für Zustandekommen, Inhalt, Durchführung, Stornierung und Abwicklung dieser Leistung sind allein die Bedingungen der Werkstatt.
Endkund:innen können einen Termin über den in der Bestätigung enthaltenen Link im Rahmen der von der Werkstatt vorgesehenen Möglichkeiten stornieren oder verschieben. velotakt erhebt gegenüber Endkund:innen für die Nutzung der Buchungsfunktion keine Gebühren. Etwaige Ausfall- oder Stornogebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen der Werkstatt.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung & Support
velotakt bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Im Rahmen der Demo- bzw. Beta-Phase wird eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) jedoch nicht zugesichert. Die Verfügbarkeit kann durch Wartungsarbeiten, notwendige Anpassungen sowie durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von velotakt (z. B. Störungen des Internets, höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern) eingeschränkt sein.
velotakt ist berechtigt, notwendige Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen und hierfür Wartungsfenster einzurichten. Planbare Wartungen wird velotakt nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen und, soweit zumutbar, vorab ankündigen.
Support wird während der Beta-Phase per E-Mail an mail@velotakt.com geleistet. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht im Beta-Betrieb nicht.
§ 10 Daten der Werkstatt & Datenexport
Die von der Werkstatt eingestellten und über die Plattform erzeugten Inhalte und Daten (insbesondere Stamm-, Termin-, Auftrags-, Rechnungs- und Kundendaten) bleiben der Werkstatt zugeordnet; die Werkstatt bleibt „Herrin ihrer Daten". velotakt nutzt diese Daten nur zur Erbringung der vertraglichen Leistung sowie im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit.
Die Werkstatt kann ihre Daten im Rahmen der von der Plattform bereitgestellten Funktionen exportieren. Bei Beendigung des Vertrags stellt velotakt der Werkstatt ihre Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung bzw. ermöglicht deren Export innerhalb einer angemessenen Frist. Die anschließende Löschung richtet sich nach § 13. Die datenschutzrechtliche Verarbeitung im Auftrag ist in § 11 geregelt.
§ 11 Auftragsverarbeitung
Soweit velotakt personenbezogene Daten der Endkund:innen und sonstiger betroffener Personen im Auftrag und nach Weisung der Werkstatt verarbeitet, handelt velotakt als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; die Werkstatt ist insoweit Verantwortliche.
velotakt und die Werkstatt schließen hierüber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist unter velotakt.com/avv abrufbar, wird mit Zustimmung zu diesen AGB bei der Registrierung wirksam und geht diesen AGB im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Die Verarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung durch velotakt enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Gewährleistung & Haftung
velotakt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet velotakt nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Werkstatt regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
velotakt haftet nicht für die Werkstattleistung selbst sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von der Werkstatt oder Dritten eingestellten Inhalte und Daten. Für die Erfüllung der Werkstattleistung ist ausschließlich die Werkstatt gegenüber ihren Endkund:innen verantwortlich (vgl. § 8).
Die Datensicherung obliegt auch der Werkstatt. Die Werkstatt hat ihre über die Plattform verarbeiteten Daten in angemessenen Abständen zu sichern bzw. zu exportieren. Für den Verlust von Daten haftet velotakt im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelung nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die Werkstatt eingetreten wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von velotakt.
§ 13 Laufzeit, Kündigung & Datenlöschung
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der Demo- bzw. Beta-Phase kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von [Frist ergänzen, z. B. 14 Tagen] in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Nach Beendigung des Vertrags wird velotakt die der Werkstatt zugeordneten Daten löschen oder anonymisieren, sobald sie für die Vertragsabwicklung nicht mehr erforderlich sind und nachdem der Werkstatt eine angemessene Gelegenheit zum Datenexport (§ 10) eingeräumt wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) bleiben unberührt; für die Dauer solcher Pflichten werden die betreffenden Daten gesperrt statt gelöscht. Einzelheiten zur Löschung personenbezogener Daten regeln der AVV (§ 11) und die Datenschutzerklärung.
§ 14 Änderungen der AGB
velotakt behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an die Weiterentwicklung der Plattform oder an sonstige sachliche Gründe erforderlich ist und die Werkstatt hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden der Werkstatt mindestens [Frist ergänzen, z. B. 30 Tage] vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht die Werkstatt den geänderten AGB nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird die Werkstatt in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht die Werkstatt fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist die Werkstatt Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag [Sitz des Anbieters, z. B. Lübeck], soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. velotakt ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand der Werkstatt zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.