Ratgeber · Kasse & TSE
Kassenbuch in der Fahrradwerkstatt führen
In der Werkstatt sammeln sich täglich viele kleine Barzahlungen – Schlauch wechseln, Bremse einstellen, ein paar Ersatzteile. Genau dieses Bargeld muss sauber dokumentiert werden. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wer ein Kassenbuch braucht, was hineingehört und wie du es prüfungssicher führst.
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Ob ein formales Kassenbuch Pflicht ist, hängt von deiner Gewinnermittlung ab. Wer bilanziert (doppelte Buchführung) und Bareinnahmen hat, muss ein Kassenbuch führen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibt es kein förmliches Kassenbuch – die Bareinnahmen müssen aber trotzdem vollständig, geordnet und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Der gemeinsame Nenner: Bargeld lückenlos dokumentieren.
Das gehört hinein
- Datum jeder Bareinnahme und -ausgabe
- Betrag und Umsatzsteuer-Anteil
- Buchungstext / Beleg – was wurde eingenommen oder ausgegeben
- Laufender Kassenbestand – der rechnerisch nie negativ werden darf
Entscheidend sind drei Grundsätze: zeitnah (täglich), vollständig (keine Lücken) und unveränderbar (nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar sein).
Warum Excel meist nicht reicht
Eine Excel-Tabelle lässt sich nachträglich unbemerkt ändern – und erfüllt damit die Anforderung an die Unveränderbarkeit in der Regel nicht. GoBD-konform ist eine Lösung, die jede Buchung revisionssicher festhält und im Prüfungsfall sauber exportierbar macht. Nutzt du bereits eine elektronische Kasse, brauchst du dafür ohnehin eine zertifizierte TSE – die übernimmt die unveränderbare Aufzeichnung gleich mit. Ob eine TSE für dich Pflicht ist, prüfst du schnell mit dem TSE-Pflicht-Checker.
So nimmt dir velotakt die Arbeit ab
In velotakt hängt die TSE-Kasse direkt am Reparaturauftrag: Jeder Barverkauf wird TSE-gesichert und GoBD-konform aufgezeichnet, Bar-Einlagen und -Entnahmen laufen über das Kassenbuch, und beim Kassensturz vergleichst du Soll und Ist auf Knopfdruck. Für die Buchhaltung gibt es den DATEV-Export – ohne Abtippen.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Welche Aufzeichnungspflichten für deinen Betrieb konkret gelten, klärst du mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin.
Häufige Fragen
Muss eine Fahrradwerkstatt ein Kassenbuch führen?
Wer Bareinnahmen hat und bilanziert, muss ein Kassenbuch führen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibt es kein formales Kassenbuch, aber die Bareinnahmen müssen trotzdem vollständig, geordnet und nachvollziehbar aufgezeichnet werden. In beiden Fällen gilt: Bargeld sauber dokumentieren. Ob und in welcher Form die Pflicht für dich gilt, klärst du mit deinem Steuerberater.
Was gehört in ein Kassenbuch?
Jede Bareinnahme und -ausgabe mit Datum, Betrag, Beleg-/Buchungstext und laufendem Kassenbestand. Wichtig ist die zeitnahe, lückenlose und unveränderbare Erfassung – Kassenbestand darf rechnerisch nie negativ werden. Bei elektronischen Kassen übernimmt das TSE-gesicherte System die revisionssichere Aufzeichnung.
Reicht eine Excel-Tabelle als Kassenbuch?
Eine einfache Excel-Datei erfüllt die Anforderungen an Unveränderbarkeit in der Regel nicht, weil sich Einträge nachträglich ändern lassen, ohne dass es auffällt. GoBD-konform ist eine Lösung, die Aufzeichnungen unveränderbar festhält und im Prüfungsfall exportierbar macht – etwa ein elektronisches Kassensystem mit TSE.
Bargeld sauber dokumentiert
TSE-Kasse, Kassenbuch und Kassensturz in velotakt – revisionssicher, GoBD-konform und mit DATEV-Export. DSGVO-konform und in Deutschland gehostet.